Satzung

Auszüge der Satzung

(1)         Der Verein führt den Namen “Verein zur Förderung sozialwissenschaftlicher Forschung, Anwendung und Kommunikation” (Kurzbezeichnung ”Institut SoFAX”).

(2)         Sitz des Vereins ist Rostock. Er wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Rostock eingetragen.

(Vereinszweck)

(1)         Zweck des Vereins ist die Förderung innovativer und anwendungsbezogener Formen der Sozialforschung, der Verbreitung sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden und der Zusammenarbeit zwischen den Sozialwissenschaften und verwandten Disziplinen sowie interessierten Organisationen.

(2)         Der Schwerpunkt der Arbeit des Vereins liegt in folgenden Arbeitsfeldern:

a)    Förderung der öffentlichen Wahrnehmung von Sozialwissenschaften:

–      Mitwirkung an und Durchführung von sozialwissenschaftlichen Veranstaltungen;

–    Herausgabe einer sozialwissenschaftlichen Zeitschrift oder einer Schriftenreihe;

–    Etablierung von Internetseiten zur Verbreitung sozialwissenschaftlichen Wissens.

b)   Förderung und Unterstützung des Einsatzes von Kommunikationsmedien, -techniken und Informationstechnologien in den Sozialwissenschaften:

–    Beratung über Möglichkeiten des Einsatzes moderner Kommunikationsmedien, -tech-niken und Informationstechnologien;

–    Entwicklung von Konzeptionen für den Einsatz und die Verwendung moderner Kommunikationsmedien, -techniken und Informationstechnologien;

–    Beratung und Hilfestellung beim Aufbau von modernen Kommunikations- und Informationsstrukturen innerhalb der Sozialwissenschaften wie auch zwischen den Sozialwissenschaften und der Öffentlichkeit;

–    Dokumentation, Organisation und Bereitstellung von sozialwissenschaftlichem Wissen;

c)    Förderung und Mitwirkung an der praktischen Anwendung sozialwissenschaftlichen Wissens:

–    Evaluations- und Begleitforschung;

–    Projektmanagement;

–    Sozial- und Konfliktmanagement.

d)   Förderung und Durchführung von sowie Mitwirkung an sozialwissenschaftlichen Untersuchungen und Projekten. Schwerpunkte sind dabei u.a.:

–    Auswirkung moderner Kommunikationsmedien und Informationstechnologien auf Kommunikation, Informationsmanagement, Informationsverarbeitung, Organisation und Entwicklung von Organisationen;

–    Entwicklung von und Forschung zu sozio-ökonomischen Indikatoren;

–    Sozialwissenschaftliche Theorie- und Methodenentwicklung;

–    Sozialstrukturforschung.

(3)         Eine Änderung des Vereinszwecks darf nur innerhalb des in § 3 (1) gegebenen Rahmens erfolgen.

(Gemeinnützigkeit)

(1)         Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. (§§ 51 ff. AO)

(2)         Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3)         Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(4)         Es darf keine Person durch Vereinsausgaben, die dem Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für den Ersatz von Aufwendungen ist, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sind, das Bundesreisekostengesetz maßgebend.

Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein oder bei Vermögensauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.

 

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